Für alle Neubauvorhaben ist der Energieausweis gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits Pflicht.
Doch auch wenn Sie bspw. ein bestehendes Haus verkaufen oder neu vermieten möchten, ist hierfür ein Energieausweis gesetzlich Pflicht.
Die Grundlagen zu den verschiedenen Energieausweisarten und ob/inwieweit Sie von dieser Pflicht betroffen sind erläutern wir Ihnen gerne:
Grundsätzlich existieren zwei wesentliche Arten von Energieausweisen:
Oftmals wird bei Bestandsimmobilien von diversen Anbietern die kostengünstige Erstellung von Energieverbrauchsausweise angeboten, was jedoch trügerisch sein kann.
Hier gilt es die gesetzlichen Anforderungen genauestens zu betrachten und wann Ihr Gebäude (oder auch Teile davon) gebaut wurde.
Wir können für Sie im Bedarfsfall sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise erstellen.
Als erste Indikation, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, hilft Ihnen das folgende Flussdiagramm: