Im Rahmen einer energetischen Bilanzierung von Gebäuden werden alle im Gebäude vorhandenen Wärmebrücken standardmäßig mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag (∆UWB = 0,10 W/m²K) berücksichtigt.
Dieser (relativ hohe) Pauschalwert erschwert jedoch (insbesondere durch die stark gestiegenen Anforderungen der letzten Gesetzesnovelle) den Nachweis eines hohen Wärmeschutz-Standards.
Dies ist bspw. relevant, wenn Sie eine hohe Effizienzhaus-Stufe (bspw. 40) anstreben / oder eine definierte Effizienzhaus-Stufe im Rahmen einer KfW-Kredit geförderten Sanierung erreichen wollen und das Bestandsgebäude suboptimale Ausgangsbedingungen aufweist, die eine optimale energetische Ertüchtigung erschweren.
Aufgrund des hohen pauschalen Wärmebrückenzuschlags existieren daher weitergehende Nachweisverfahren, welche anstelle der Pauschale bei der Bilanzierung angewendet werden können. Für diese ist jedoch zunächst eine vollständige Erfassung aller relevanten bzw. der zu prüfenden Wärmebrücken erforderlich:
Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Bbl. 2
Durch einen Nachweis der Gleichwertigkeit der relevanten (im Gebäude vorhandenen) Wärmebrücken zum Wärmebrückenkatalog der DIN 4108 Beiblatt 2, kann der initial sehr hohe Pauschalzuschlag reduziert werden. Hierbei wird grundsätzlich in zwei Klassifizierungen von Wärmebrücken unterschieden:
Der Nachweis der jeweiligen Kategorie erfolgt hierbei anhand einer der folgenden Möglichkeiten:
Ein Nachweis der nicht in der DIN 4108 Beiblatt 2 aufgeführten Wärmebrücken entfällt hierbei. Die geometrischen Ausmaße der Wärmebrücken bleiben bei dieser Vorgehensweise ebenfalls unberücksichtigt.
Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Darüber hinaus kann durch eine detaillierte Berechnung (in 2D) aller im Gebäude vorhandenen Wärmebrücken und deren geometrischen Ausmaße der unter Normbedingungen zu erwartende Wärmeverlust exakt ermittelt und in der Bilanzierung angesetzt werden (i.d.R. ∆UWB = 0,03 W/m²K).